Ab dem 1. Juni 2026 wird in Deutschland erstmals Energy Sharing gesetzlich ermöglicht. Grundlage ist der neue § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der es erlaubt, selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien – vor allem Solarstrom – mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hauses zu teilen. Damit können etwa Nachbarn oder Mitglieder einer Energiegemeinschaft gemeinsam von einer Photovoltaikanlage profitieren, ohne dass sie physisch an dieselbe Anlage angeschlossen sein müssen. Der Strom wird über das öffentliche Netz verteilt, aber rechnerisch zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Voraussetzung ist, dass sowohl Erzeuger als auch Verbraucher einen entsprechenden Energieliefer- bzw. Nutzungsvertrag abschließen. Außerdem müssen alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Stromzählern (Smart Metern) ausgestattet sein, die den Verbrauch in kurzen Intervallen erfassen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend präzise auf Viertelstundenbasis. Zudem ist Energy Sharing zunächst auf das Gebiet desselben Netz- bzw. Bilanzierungsgebietes beschränkt, also auf eine lokale oder regionale Umgebung innerhalb eines Netzbetreibers.
Wirtschaftlich eröffnet das Modell neue Möglichkeiten für Anlagenbetreiber: Statt überschüssigen Solarstrom nur zu relativ niedrigen Einspeisevergütungen ins Netz zu geben, kann er direkt an andere Nutzer verkauft werden – oft zu besseren Konditionen. Gleichzeitig profitieren Abnehmer von lokal erzeugtem, meist günstigem Ökostrom. Allerdings bleiben weiterhin Netzentgelte, Umlagen und Abgaben bestehen, sodass die finanziellen Vorteile zwar vorhanden, aber nicht unbegrenzt hoch sind.
Energy Sharing ist klar vom klassischen Mieterstrommodell oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu unterscheiden: Diese gelten nur innerhalb eines Gebäudes. Energy Sharing geht darüber hinaus und ermöglicht erstmals eine „Energiegemeinschaft“ über mehrere Haushalte hinweg im lokalen Netz.
Langfristig soll das Modell ausgebaut werden: Ab 2028 ist eine Ausweitung auf benachbarte Netzgebiete geplant, wodurch größere Stromgemeinschaften entstehen könnten.
Insgesamt bewerten die Quellen Energy Sharing als wichtigen Schritt für die Energiewende, weil es die lokale Nutzung von Solarstrom verbessert, die Eigenversorgung stärkt und neue Formen gemeinschaftlicher Stromversorgung ermöglicht – auch wenn der wirtschaftliche Vorteil durch bestehende Netzgebühren begrenzt bleibt.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/energy-sharing-teilen-sie-solarstrom-2026-profitabel-mit-den-nachbarn-117167
https://www.tagesschau.de/wissen/klima/energy-sharing-104.html
https://www1.wdr.de/wirtschaft/ratgeber/energy-sharing-oekostrom-teilen-100.html